Leistungen

Allgemeines Zivilrecht:

Das Allgemeine Zivilrecht befasst sich unter anderem mit Rechtsgeschäften (Verträgen) und Schuldverhältnissen. Hierunter fallen sowohl das Kaufrecht und das Mietrecht, sowie viele weitere Gebiete.

Mietrecht:

Ich berate und vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter in den Fragen des Mietrechts

Familienrecht:

In Ehesachen herrscht in Deutschland Anwaltszwang, so dass eine Scheidung vor dem Familiengericht nur im Beisein eines Rechtsanwaltes erfolgen kann. Sollte die Scheidung einvernehmlich erfolgen, also der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag lediglich zustimmen, benötigt er hierzu jedoch keinen eigenen Rechtsanwalt. Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des Familienrechts liegen bei:

Erbrecht:

Ich berate und vertrete Sie als Erben oder Pflichtteilsberechtigten bei der Geltendmachung ihrer gesetzlichen und testamentarischen Ansprüche

Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht / Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht:

Bezüglich des Verkehrsunfallrechts hat das OLG Frankfurt entschieden: "Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
OLG Frankfurt, Urteil vom 02. Dezember 2014 – 22 U 171/13

Im Falle eines Verkehrsunfalls berate und vertrete ich Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner, der gegnerischen oder eigenen Versicherung sowie im Rahmen von Verkehrsordnungswidrigkeits- und Strafverfahren. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen bei einem Verkehrsunfall neben Sachschäden auch Personenschäden erlitten haben, setze ich mich dafür ein, dass Sie neben den Kosten der ärztlichen Behandlung, dem Ausfall von Arbeitsentgelt und entgangenem Gewinn auch einen angemessenen, finanziellen Ausgleich für unfallbedingte immaterielle Nachteile (Schmerzensgeld) erhalten. Auch kann Ihnen unter Umständen ein Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens sowie vermehrter Bedürfnisse zustehen.

Arbeitsrecht:

Für Arbeitnehmer wird es immer dann brenzlig, wenn seitens des Arbeitgebers eine Kündigung oder Abmahnung droht oder bereits ausgesprochen wurde. Auch wenn ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag angeboten wird, sollten Sie als Arbeitnehmer Vorsicht walten lassen. Als Arbeitnehmer steht schließlich die eigene Existenz auf dem Spiel. Ob Sie an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren oder eine Abfindung erreichen möchten – ich berate Sie hierzu in allen rechtlich relevanten Fragen und vertrete Sie auch vor dem Arbeitsgericht. Auch bei Fragen bezüglich des Gehaltes oder der Erstellung eines Zeugnisses kann es sehr schnell zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen. Auch hier unterstütze Sie bei der Einforderung von Gehalt oder der Formulierung eines angemessenen Zeugnisses. Diese Ansprüche können ebenfalls gerichtlich geltend gemacht werden.  
 
Andere Fälle:

Strafrecht:

Ich verteidige Sie vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Strafvollstreckung und verhelfe Ihnen auch als Opfer einer Straftat zu ihrem Recht

Verwaltungsrecht:

Das Verwaltungsrecht kennzeichnet sich dadurch, dass auf einer Seite ein Träger öffentlicher Verwaltung (z.B. eine Behörde) steht. Zum Verwaltungsrecht gehören Bereiche wie z.B. das Baurecht, Umweltrecht, Gewerbe- und Handwerksrecht. Durch den Erlass eines Verwaltungsaktes kann eine Behörde einseitig Recht setzen. Als Bürger müssen Sie solche Entscheidungen der Verwaltung jedoch nicht immer hinnehmen. Denn auch hoheitliches Handeln in dieser Form unterliegt vielfältigen rechtlichen Bindungen und muss rechtmäßig sein. Wenn Sie gegen eine solche Entscheidung einer staatlichen Behörde vorgehen wollen, stehe ich Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Seite.